Eignungskriterien sind formale Mindestanforderungen, die ein Anbieter erfüllen muss, um überhaupt zur Bewertung im Vergabeverfahren zugelassen zu werden. Typische Beispiele sind finanzielle Leistungsfähigkeit, technische Kompetenz, Referenzen, Zertifikate und gesetzliche Voraussetzungen wie ein Eintrag im Handelsregister oder die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge.
Eignungskriterien dienen der Vorauswahl. Wer sie nicht erfüllt, wird vom Verfahren ausgeschlossen, unabhängig von der Qualität des Angebots. Sie sind klar von den Zuschlagskriterien zu trennen, die anschliessend die Auswahl unter den geeigneten Anbietern steuern.
Auftraggeber müssen Eignungskriterien transparent in den Ausschreibungsunterlagen offenlegen und konsistent anwenden. Anbieter sollten frühzeitig prüfen, ob sie alle Kriterien belastbar nachweisen können, bevor sie die Aufwand für eine Submission auslösen.
Eignungskriterien entscheiden, wer überhaupt zugelassen wird. Sie sind Mindestanforderungen. Zuschlagskriterien entscheiden anschliessend, wer den Auftrag erhält. Sie sind gewichtet und vergleichend.
In der Regel müssen die Nachweise mit der Submission vorliegen. Geringfügige Mängel kann die Vergabestelle nachfordern lassen, wesentliche Lücken führen zum Ausschluss.