Das freihändige Verfahren ist eine Verfahrensart im Schweizer Beschaffungsrecht, bei der die Vergabestelle einen Auftrag ohne öffentliche Ausschreibung direkt an einen Anbieter vergibt. Es ist nur unter eng definierten Voraussetzungen zulässig, etwa unterhalb der Schwellenwerte oder in gesetzlich abschliessend genannten Ausnahmefällen.
Auch im freihändigen Verfahren oberhalb gewisser Werte besteht eine Pflicht zur Publikation des Zuschlags auf SIMAP, mit Begründung der Wahl der Verfahrensart.
Freihändige Vergaben sind anfällig für Beschwerden, wenn die Voraussetzungen nicht ausreichend dokumentiert sind. Vergabestellen sollten die Begründung sauber dokumentieren, Anbieter sollten bei Verdacht auf unzulässige Direktvergaben den Rechtsweg prüfen.
Eine freihändige Vergabe ist zulässig, wenn der Auftragswert unter dem massgebenden Schwellenwert liegt oder einer der gesetzlich abschliessend genannten Ausnahmefälle vorliegt, etwa technische Einzigartigkeit oder unvorhergesehene Dringlichkeit.
Oberhalb bestimmter Werte ist die Publikation des Zuschlags inklusive Begründung der Verfahrenswahl auf SIMAP vorgeschrieben. Damit bleibt die Vergabe transparenter und beschwerdefähig.