Die IVöB (Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen) ist das interkantonale Konkordat, das die Beschaffungen der Kantone und ihrer Gemeinden in der Schweiz regelt. Mit der Revision 2019 ist die IVöB materiell weitgehend mit dem BöB des Bundes harmonisiert worden, sodass auf Bundes- und Kantonsebene vergleichbare Regeln gelten.
Die IVöB ist ein Konkordat aller 26 Kantone, koordiniert durch die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK). Jeder Kanton tritt der IVöB durch kantonalen Beitritt bei.
Die IVöB kennt dieselben Verfahrensarten wie das BöB. Die Schwellenwerte unterscheiden sich teilweise, insbesondere für nicht WTO-abgedeckte Beschaffungen.
Die Harmonisierung 2019/2021 hat die früheren Unterschiede zwischen Bund und Kantonen weitgehend beseitigt. Anbieter können Angebote für Bundes- und Kantonsausschreibungen mit derselben Methodik strukturieren.
Wer in der Schweiz öffentliche Aufträge gewinnen möchte, muss BöB und IVöB kennen, da Auftraggebertyp und damit das anwendbare Recht erst aus den Ausschreibungsunterlagen klar werden.
Die IVöB regelt das öffentliche Beschaffungswesen der Kantone und ihrer Gemeinden in der Schweiz. Sie definiert Verfahrensarten, Eignungs- und Zuschlagskriterien, Schwellenwerte sowie den Rechtsschutz.
Nein, aber materiell weitgehend harmonisiert. Verfahrensarten, Bewertungslogik und Eignungsregeln stimmen weitgehend überein. Unterschiede gibt es bei einzelnen Schwellenwerten und im organisatorischen Vollzug.