WTO-Schwellenwerte sind die im WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) definierten Auftragswerte, ab denen Beschaffungen öffentlich auszuschreiben sind. In der Schweiz konkretisieren BöB und IVöB diese Werte je nach Auftragstyp (Bauleistungen, Lieferungen, Dienstleistungen) und Auftraggeber (Bund, Kantone, Sektorenauftraggeber).
Die Schwellenwerte entscheiden, ob eine Beschaffung freihändig, im Einladungs-, im selektiven oder im offenen Verfahren erfolgen muss. Sie steuern damit Transparenz, Wettbewerb und Rechtsschutz.
Die konkreten Schwellenwerte werden periodisch angepasst und in den Verordnungen zum BöB und in den IVöB-Anhängen publiziert. Anbieter konsultieren stets die aktuellen Werte über fedlex.admin.ch oder simap.ch.
Liegt der Auftragswert über dem Schwellenwert, gilt die volle Publikationspflicht auf SIMAP. Liegt er darunter, sind weniger formale Verfahren möglich. Anbieter, die nur in höheren Schwellenwertbereichen agieren, können ihre Pipeline darauf zuschneiden.
Die aktuellen Schwellenwerte sind in den Verordnungen zum BöB und in den Anhängen zur IVöB publiziert und auf fedlex.admin.ch sowie auf der Website der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) abrufbar.
Knapp unter dem Schwellenwert sind weniger formale Verfahren möglich, etwa das Einladungsverfahren. Eine künstliche Zerlegung von Aufträgen zur Umgehung der Schwellenwerte ist jedoch unzulässig.