Zuschlagskriterien sind die in den Ausschreibungsunterlagen definierten und gewichteten Bewertungsmerkmale, anhand derer die Vergabestelle das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt. Typische Zuschlagskriterien sind Preis, Qualität der Lösung, Lebenszykluskosten, Termintreue, Innovation, Nachhaltigkeit und Plausibilität.
Jedes Zuschlagskriterium erhält eine prozentuale Gewichtung. Anbieter werden je Kriterium auf einer Skala bewertet, die Punkte werden mit der Gewichtung multipliziert und zur Gesamtbewertung summiert. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Punktzahl.
Die Antwort sollte exakt der Struktur der Zuschlagskriterien folgen. Jeder Bewertungspunkt erhält einen klar referenzierten, belegten Abschnitt. Eine sauber strukturierte Antwort erleichtert Bewertern die Punktevergabe und reduziert das Risiko von Abzügen.
Ja. Zuschlagskriterien inklusive ihrer Gewichtung müssen in den Ausschreibungsunterlagen vor der Eingabefrist offengelegt werden. Eine nachträgliche Änderung ist nicht zulässig.
Nur in Ausnahmefällen, etwa bei vollständig standardisierten Leistungen. In aller Regel verlangt das Schweizer Vergaberecht eine Mehrkriterienbewertung, die das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt.