Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien sind die in den Ausschreibungsunterlagen definierten und gewichteten Bewertungsmerkmale, anhand derer die Vergabestelle das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt. Typische Zuschlagskriterien sind Preis, Qualität der Lösung, Lebenszykluskosten, Termintreue, Innovation, Nachhaltigkeit und Plausibilität.

Bewertungslogik

Zuschlagskriterien können prozentual gewichtet und auf einer definierten Skala bewertet werden. Die Berechnungsmethode und weitere Zuschlagsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.

Illustratives Rechenbeispiel

Eine rein illustrative Gewichtung könnte Preis mit 40 Prozent, Lösungsqualität mit 30 Prozent, Referenzen und Schlüsselpersonal mit 15 Prozent, Termin- und Risikomanagement mit 10 Prozent sowie Nachhaltigkeit mit 5 Prozent ansetzen. Das ist keine Marktangabe. Massgebend ist ausschliesslich die Gewichtung der konkreten Ausschreibung.

Hinweise für Anbieter

Die Antwort sollte der Struktur der veröffentlichten Zuschlagskriterien folgen. Ein klar referenzierter und belegter Abschnitt je Bewertungspunkt erleichtert die Prüfung und kann Missverständnisse vermeiden.

Häufige Fragen

Sind Zuschlagskriterien öffentlich?

Die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung werden grundsätzlich in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegeben. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine spätere Präzisierung zulässig ist, richtet sich nach dem anwendbaren Recht und dem konkreten Verfahren.

Darf der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium dienen?

Ob der Preis allein zulässig ist, hängt von der anwendbaren Rechtsgrundlage und der Art der Leistung ab. Bei standardisierten Leistungen kann der Preis stärker oder allein gewichtet werden; in anderen Verfahren werden mehrere Kriterien berücksichtigt.

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